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   VG Berlin, 20.01.2021 - 13 L 315.20   

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VG Berlin, 20.01.2021 - 13 L 315.20 (https://dejure.org/2021,5594)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.01.2021 - 13 L 315.20 (https://dejure.org/2021,5594)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - 13 L 315.20 (https://dejure.org/2021,5594)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin, 28.02.1997 - 2 S 28.96

    Wohnungsmieter; Baurechtswidriger Anbau; Beseitigungsanordnung; Duldungsanordnung

    Auszug aus VG Berlin, 20.01.2021 - 13 L 315.20
    Die auf § 17 ASOG i.V.m. § 80 S. 2 BauO Berlin gestützte Duldungsanordnung: "Die B hat die gegenüber dem Grundstückseigentümer ausgesprochene Anordnung Nr. 2019/2599 vom 3.11.2020 mit sofortiger Wirkung zu dulden" ist zwar im Prinzip vollstreckbar, denn es handelt sich nicht um eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung, sondern um eine selbstständige Ordnungsverfügung (OVG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 2 S 28/96 - LKV 1997, 368; OVG Berlin, Beschluss vom 26. April 2005 - 2 L 54.04 - juris Rn. 16), jedoch ist im vorliegenden Fall nicht erkennbar, welches Tun bzw. Unterlassen von der Antragstellerin verlangt werden soll.

    Denn mit der Duldungsanordnung wird der rechtliche Widerstand überwunden, welcher in den pachtvertraglichen Besitz- und Nutzungsrechten der Antragstellerin an dem Grundstück liegt (OVG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 2 S 28/96 - LKV 1997, 368; OVG Berlin, Beschluss vom 26. April 2005 2 L 54.04 - juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 28. April 1972 - 4 C 42.69 - juris Rn. 31).

    Der Antragstellerin als Pächterin ist es verwehrt sich gegenüber der Duldungsverfügung auf die Unvereinbarkeit der an den Eigentümer gerichteten Nutzungsuntersagung mit den dieser zugrunde gelegten baurechtlichen Vorschriften zu berufen (OVG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 2 S 28/96 - LKV 1997, 368; OVG Berlin, Beschluss vom 26. April 2005 - 2 L 54.04 - juris Rn. 16).

    Allerdings kann die Antragstellerin mit der Duldungsanordnung als solche verbundene rechtswidrige Eingriffe geltend machen (OVG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 2 S 28/96 - LKV 1997, 368; OVG Berlin, Beschluss vom 26. April 2005 - 2 L 54.04 - juris Rn. 16).

  • OVG Berlin, 26.04.2005 - 2 L 54.04

    Verpflichtung zur Beseitigung eines Schuppens wegen Unterschreitung der

    Auszug aus VG Berlin, 20.01.2021 - 13 L 315.20
    Die auf § 17 ASOG i.V.m. § 80 S. 2 BauO Berlin gestützte Duldungsanordnung: "Die B hat die gegenüber dem Grundstückseigentümer ausgesprochene Anordnung Nr. 2019/2599 vom 3.11.2020 mit sofortiger Wirkung zu dulden" ist zwar im Prinzip vollstreckbar, denn es handelt sich nicht um eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung, sondern um eine selbstständige Ordnungsverfügung (OVG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 2 S 28/96 - LKV 1997, 368; OVG Berlin, Beschluss vom 26. April 2005 - 2 L 54.04 - juris Rn. 16), jedoch ist im vorliegenden Fall nicht erkennbar, welches Tun bzw. Unterlassen von der Antragstellerin verlangt werden soll.

    Denn mit der Duldungsanordnung wird der rechtliche Widerstand überwunden, welcher in den pachtvertraglichen Besitz- und Nutzungsrechten der Antragstellerin an dem Grundstück liegt (OVG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 2 S 28/96 - LKV 1997, 368; OVG Berlin, Beschluss vom 26. April 2005 2 L 54.04 - juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 28. April 1972 - 4 C 42.69 - juris Rn. 31).

    Der Antragstellerin als Pächterin ist es verwehrt sich gegenüber der Duldungsverfügung auf die Unvereinbarkeit der an den Eigentümer gerichteten Nutzungsuntersagung mit den dieser zugrunde gelegten baurechtlichen Vorschriften zu berufen (OVG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 2 S 28/96 - LKV 1997, 368; OVG Berlin, Beschluss vom 26. April 2005 - 2 L 54.04 - juris Rn. 16).

    Allerdings kann die Antragstellerin mit der Duldungsanordnung als solche verbundene rechtswidrige Eingriffe geltend machen (OVG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 2 S 28/96 - LKV 1997, 368; OVG Berlin, Beschluss vom 26. April 2005 - 2 L 54.04 - juris Rn. 16).

  • OVG Berlin, 22.01.2003 - 2 S 45.02

    Wohnwagen als genehmigungspflichtige Anlagen?

    Auszug aus VG Berlin, 20.01.2021 - 13 L 315.20
    Abgesehen davon trifft das Vorbringen nicht zu, denn nach der ständigen Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte ist eine sogenannte "Wagenburg" im (beplanten und unbeplanten) Innenbereich nicht genehmigungsfähig (OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1998 - OVG 2 S 2.98 - OVGE 23, 10 ; VG Berlin, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - VG 19 A 387.02 - n.v.; bestätigt durch OVG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 2 S 45.02 - juris Rn. 8).

    Der Behörde kann auch nicht entgegengehalten werden, dass sie bislang nicht eingeschritten ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 2 S 45.02 - juris Rn. 11), denn es fehlt sowohl an einer Vertrauensgrundlage als auch an einem Vertrauenstatbestand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 2019 - 4 B 34/19 - jruis Rn. 15) und auch an relevanten wirtschaftlichen Investitionen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 1 ME 108/19 - juris Rn. 17).

    Die Nutzung des Grundstücks für eine Wagenburg ist formell und materiell illegal (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 2 S 45.02 - juris Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - 2 A 983/13

    Verpflichtung eines Miteigentümers auf Duldung der Beseitigungsmaßnahmen von

    Auszug aus VG Berlin, 20.01.2021 - 13 L 315.20
    Insoweit liegt der Fall bei der obligatorisch berechtigten Antragstellerin anders als bei einer nicht (als Handlungsstörerin) in Anspruch genommenen Miteigentümerin (OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 2 A 983/13 - juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 1 ME 108/19

    Duldung, aktive; formelle Illegalität; Genehmigungsfähigkeit, offenkundige;

    Auszug aus VG Berlin, 20.01.2021 - 13 L 315.20
    Der Behörde kann auch nicht entgegengehalten werden, dass sie bislang nicht eingeschritten ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 2 S 45.02 - juris Rn. 11), denn es fehlt sowohl an einer Vertrauensgrundlage als auch an einem Vertrauenstatbestand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 2019 - 4 B 34/19 - jruis Rn. 15) und auch an relevanten wirtschaftlichen Investitionen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 1 ME 108/19 - juris Rn. 17).
  • OVG Berlin, 13.03.1998 - 2 S 2.98

    Wagenburgen; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Baugebiet; Unbeplanter

    Auszug aus VG Berlin, 20.01.2021 - 13 L 315.20
    Abgesehen davon trifft das Vorbringen nicht zu, denn nach der ständigen Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte ist eine sogenannte "Wagenburg" im (beplanten und unbeplanten) Innenbereich nicht genehmigungsfähig (OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1998 - OVG 2 S 2.98 - OVGE 23, 10 ; VG Berlin, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - VG 19 A 387.02 - n.v.; bestätigt durch OVG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 2 S 45.02 - juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 22.06.1994 - 1 B 61/94

    Lagerplatz im Wohngebiet - Lagerplatz; Bauwich; Nutzungsverbot;

    Auszug aus VG Berlin, 20.01.2021 - 13 L 315.20
    Zwar wäre eine Entfernungsanordnung in Bezug auf die Wohnwagen grundsätzlich ebenfalls von der Nutzungsuntersagung umfasst, denn die unzulässige Nutzung besteht gerade in der Aufstellung der Wohnwagen auf dem Grundstück (vgl. BayVGH BRS 46 Nr. 200; OVG Bremen BRS 56 Nr. 211), jedoch liegt die zwangsvollstreckungsrechtlich insoweit erforderliche Präzisierung der Handlungspflichten des Eigentümers und eine damit korrespondierende Zwangsmittelandrohung (Ersatzvornahme) gegenüber dem Eigentümer nicht vor, sodass eine Duldung seitens der Antragstellerin im Sinne eines Gewährenlassens der Entfernung der Wohnwagen derzeit nicht erforderlich ist.
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer

    Auszug aus VG Berlin, 20.01.2021 - 13 L 315.20
    Denn mit der Duldungsanordnung wird der rechtliche Widerstand überwunden, welcher in den pachtvertraglichen Besitz- und Nutzungsrechten der Antragstellerin an dem Grundstück liegt (OVG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 2 S 28/96 - LKV 1997, 368; OVG Berlin, Beschluss vom 26. April 2005 2 L 54.04 - juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 28. April 1972 - 4 C 42.69 - juris Rn. 31).
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